Inspektionen

Unabhängig von der jährlichen §19 Inspektion bieten wir Ihnen die, alle 5 Jahre fällige, gesetzliche §19a Untersuchung, inklusive Erstellung der Prüfbescheinigung.
Bei der Inspektion erfolgen Prüfvorgänge zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Diese ist in Folge für die Ausstellung eines §19a Gutachtens notwendig.

§19 EisbG 1957 Inspektion

Unter Inspektion verstehen wir eine objektive und unabhängige Untersuchung Ihrer Gleisanlagen, die – um den Betrieb sicher zu stellen – jedes Jahr stattfindet. Solch eine Untersuchung steht am Anfang jeder Zusammenarbeit zwischen der WS Service GmbH und Ihnen, damit wir uns ein umfangreiches Bild über den aktuellen Zustand Ihrer Anlage machen können. Mit diesen Erkenntnissen erstellen wir für Sie einen maßgeschneiderten Instandhaltungsplan, welcher bis ins Detail mit Ihnen durchbesprochen wird. Sie profitieren davon, dass dadurch zukünftige Investitionskosten für Sie überschaubar und planbar werden.

Leistungen im Rahmen der Inspektion umfassen:

  • Visuelle Inspektion des Fahrweges (Weichen und Gleise)
  • Inspektion mechanischer, elektrischer und hydraulischer Leit- und Sicherungskomponenten wie:
    • Weichenverschluss, Weichenbuchsen , Überdeckungen, Weichenbock, Stellgewicht etc.
    • Weichenantriebe, Verriegelungen, Endlagenprüfer, Kontakt-, Druck- und Sensorprüfer, Überprüfung der Weichenheizung etc.
  • Messen der Klaffmaße und Umstellkräfte
  • Messen der Weichenprüfmaße mit elektronischer Prüflehre
  • Klinkprobe
  • Kontrolle des Sperrschuhs
  • Überprüfung und Befahrung der Oberleitung
  • Überprüfung von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen
  • Dokumentation und ggf. Maßnahmenempfehlung
  • Freigabe der Weiche
  • Befahrungen der Oberleitung
  • Überprüfungen von EKSA

§19a EisbG 1957 Untersuchung

Unabhängig von der jährlichen §19 Inspektion bieten wir Ihnen die, alle 5 Jahre fällig, gesetzliche §19a Untersuchung, inklusive Erstellung der Prüfbescheinigung. Bei der Inspektion erfolgen Prüfvorgänge zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Diese ist in Folge für die Ausstellung eines §19a Gutachtens notwendig.

Leistungen im Rahmen der Untersuchung umfassen zusätzlich:

  • Begehung der Gleisanlage
  • Durchsicht der eisenbahnrechtlichen Bescheide auf Erfüllung erforderlicher Auflagen
  • Prüfung der Gleisanlage auf Übereinstimmung mit aktuellen Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheiden
  • Erstellen einer Prüfbescheinigung zur Vorlage bei der Eisenbahnbehörde